Metzeler-DS - Agiler Datenschutz

Agiler Datenschutz nach DS-GVO


Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten, ein Datenschutz-Audit oder allgemeine Beratung zum Datenschutz oder der Umsetzung der DS-GVO? Das ist genau meine Aufgabe und ich übernehme sie gerne. Mein Feld ist die Beratung auf strategischer und operativer Ebene, gepaart mit zupackender Mentalität. Mein wichtigstes Anliegen ist, Ihnen eine praktische Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen mit einem ökonomischem Mitteleinsatz zu ermöglichen.


In einem Vorgespräch klären wir gemeinsam Ihren Bedarf. Typischerweise erfolgt zur ersten Bestandsaufnahme ein Audit, mit dem ich mir einen Überblick verschaffe und den Stand der Dinge bewerte. Nach einer Analyse erhalten Sie einen Auditbericht, der je nach Umfang der Feststellungen eine unterschiedliche Tiefe hat. Aus diesen Bericht ergeben sich dann verschiedene Handlungsnotwendigkeiten, die vor einem nächsten Audit umgesetzt werden sollen. Meine Datenschutz-Audits erfolgen nach den Vorgaben der DS-GVO. Datenschutz verstehe ich daher als Prozess und nicht als einmalige Aktion. Ich führe die Audits nach dem PDCA-Zyklus und den Richtlinien der ISO 9001 durch. 


Ich biete Ihnen unkomplizierte, praxisorientierte und verständliche Beratung in Sachen DS-GVO und Datenschutz. 

Sparen Sie Zeit

Überlassen Sie mir die Ausarbeitung der notwendigen Dokumente anhand Ihrer Angaben. 

Einfach zu bearbeiten

Bearbeiten Sie gemeinsam mit mir online die benötigten Vorlagen. 

Freundlicher Support

Rufen Sie mich jederzeit ad hoc an, um über konkrete Probleme und Fälle zu sprechen. 

Hilfe bei Neuerungen

Ich informiere Sie über neue Entwicklungen, Anforderungen oder Gegebenheiten.

 Rufen Sie mich unter +49 391 59776307 an.

Einige Fragen und Antworten...

  • Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

    Als Datenschutzbeauftragter wirke ich auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze hin. Ich bin ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Sicherheit in Ihrem Unternehmen geht. 


    Aus dem Art. 37 Abs. 1 DSGVO gehen die folgenden Aufgaben des Datenschutzbeauftragten hervor:

    • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten
    • Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
    • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
    • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
    • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen. 
  • Sind Sie zur Bestellung eines DSB verpflichtet?

    Man kann die Pflicht zur Benennung eines DSB anhand der folgenden drei Prüfpunkte klären: 


    1. Eine grundsätzliche Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht gemäß Art. 37 Abs. 1 DSGVO für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter nur, wenn die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen. Die Datenverarbeitung stellt in diesen Fällen also nicht nur eine unterstützende Randfunktion dar (wie etwa bei der Gehaltsabrechnung), sondern ist wesentliche Voraussetzung für die Haupttätigkeit.


    oder


    2. Die Kerntätigkeit besteht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten

    gemäß Art. 9 DSGVO oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO


    oder 


    3. Ein Datenschutzbeauftragter muss benannt werden, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

  • Welche Beratung erhalte ich?

    Ich beantworte all Ihre Fragen nach bestem Wissen auf der Grundlage der DS-GVO, des BDSG, des TTDSG und der Richtlinien und Vorschläge der jeweils für den Datenschutz zuständigen Landesbehörde oder der Datenschutzkonferenz (DSK). Dieses Wissen steht Ihnen ad-hoc zur Verfügung. 


    Darüber hinaus recherchiere ich in meinem Netzwerk und Quellen nach weiteren Richtlinien, Urteilen oder Informationen, an denen Sie Ihre Entscheidungen orientieren können. 


    Auf Wunsch helfe ich bei der Erstellung von notwendigen und hilfreichen Dokumenten. 

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Für die Bestellung zum Externen Datenschutzbeauftragten und zwei bis drei Aktualisierungsgesprächen (üblicherweise per Videokonferenz) pro Jahr, fällt eine Pauschale von 110,- monatlich an, die jährlich abgerechnet wird. 


    Alle darüber hinausgehende Fragen werden nach Zeitauwand zum vertraglich vereinbarten Stundensatz, üblicherweise 110,- / Stunde abgerechnet. 

  • Welche Laufzeit hat die Bestellung?

    Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können und eine neutrale, unabhängige Beratung zu bieten, sollte die Bestellzeit eines Datenschutzbeauftragten nach Empfehlung der Landesbehörden für Datenschutz im Allgemeinen zwei Jahre nicht unterschreiten. Es werden meist drei bis fünf Jahre empfohlen. Persönlich ist mir das aber zu lang. 


    Wir vereinbaren daher typischerweise eine Erstbestellung von zwei Jahren mit Verlängerung um jeweils weitere zwei Jahre. 

Hinweis: Die Weiterbildungen zum Datenschutzbeauftragten (TÜV) und zum Externen Datenschutzbeauftragten (TÜV) wurden von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus dem Programm "WEITERBILDUNG BETRIEB" gefördert. Dieses Programm wird durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) der EU unterstützt. 
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